Bedienerschulungen

Eine sorgfältige Ausbildung der Bediener von Hubarbeitsbühnen, wird nicht nur von der Berufsgenossenschaft gefordert. Immer mehr Unternehmen fordern von ausführenden Betrieben einen Befähigungsnachweis für Arbeitsbühnen! Dieser Bedienerschein dient als Nachweis darüber, dass eine qualifizierte Unterweisung/Bedienerschulung für Hebebühnen erfolgt ist.

nach BGG 966
(berufsgenossenschaftlicher Grundsatz 966)

nach ISO 18878
(International gültig)

Arbeitssicherheit Thomes

Olaf Thomes

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
    Branchenspezifisch: BGHM, BG Bau, BG ETEM, VBG, BGW
  • Sicherheitskoordinator auf Baustellen​​​ 
    nach RAB 30
  • Brandschutzbeauftragter​​​ 
  • Laserschutzbeauftragter​​​ 
  • Ausbilder Kranführer, Hubarbeitsbühnenbediener, Flurförderzeugführer​​
    (inkl. Fahrausweisen nach bestandener Prüfung in Theorie und Praxis)
  • Sachkundiger/Prüfer​​​ 
    PSA gegen Absturz, Lastaufnahme- und Anschlagmittel, ortsfeste Regelsysteme, natürliche und künstliche Beleuchtung, Geräuschmessung
  • Schulungen
    Jahresunterweisungen, SCC-Schulungen und Schulungen in verschiedenen Sicherheitsthemen je nach Bedarf, z.B. Schweißen, Bildschirmarbeitsplätze, Heben und Tragen, PSA gegen Absturz, etc.